Wir beraten und vertreten Sie kompetent in allen Fragen des Familienrechts. Dabei ist es uns wichtig, dass auch in einer schwierigen Lebensphase ein fairer Umgang miteinander stattfindet. Auf das Wohl von Kindern legen wir besonderen Wert. Die Suche nach einer konstruktiven Lösung steht stets im Vordergrund unseres Handelns. Gerne betreuen und beraten wir auch zu familienrechtlichen Fragen bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften.
Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:
- Eheverträge
- Lebenspartnerschaftsverträge
- Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Umgangsregelungen
- Sorgerechtsverfahren
- Unterhaltsberechnungen
- Zuweisungen von Ehewohnungen
- Hausratsaufteilungen
- Vermögensauseinandersetzungen
- Versorgungsausgleich
- Nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Vaterschaftsanerkennungen
- Vaterschaftsanfechtungen
- Scheidungsverfahren
Unsere Kanzlei berät und betreut Sie umfassend im Vorfeld geplanter Vermögensübertragungen zu Lebzeiten. Ferner stehen wir Ihnen auch gerne bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen außergerichtlich und gerichtlich zur Seite.
Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:
- Erbverträge
- Testamente
- Vermächtnisse und sonstige Verfügungen von Todes wegen
- Erbengemeinschaften
Bei arbeitsrechtlichen Konflikten und Auseinandersetzungen vertreten wir Sie außergerichtlich und vor den Arbeitsgerichten.
Bei anstehenden innerbetrieblichen Veränderungen stehen wir Ihnen als Berater zur Seite; wir prüfen und gestalten für Sie Vertragswerke zur Regelung von Rechten und Pflichten im Arbeitsverhältnis und im Betrieb.
Unsere Tätigkeitsfelder:
- Arbeitsverträge, Verträge mit Gesellschaftsorganen,Verträge mit freien Mitarbeitern
- Zusatzvereinbarungen zu Arbeitsverträgen (Bonusregelungen, Fortbildungsverträge, Wettbewerbsvereinbarungen etc.)
- Abmahnung
- Kündigung und Kündigungsschutz
- Besonderer Kündigungsschutz einzelner Personengruppen
- Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
- Mutterschutz und Elternzeit
- Mobbing/ Bossing
- Teilzeitarbeit
- Befristete Arbeitsverträge
- Zeugnis und Zeugnisberichtigung
- Fragen der Mitbestimmung im Betrieb
- Freiwillige und erzwingbare Betriebsvereinbarungen
- Interessenausgleich und Sozialplan
Das Sozialrecht ist eine durch Gesetz statuierte soziale Sicherheit eines jeden von uns. Alltäglich kommen wir mit dem Sozialrecht in Berührung, sei es durch die Beanspruchung von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld, aber auch Krankenkassen- und Pflegekassenleistungen begründen den Bezug. Das Sozialrecht ist ein sehr facettenreiches Rechtsgebiet.
Wir unterstützen Sie bei der außergerichtlichen und /oder gerichtlichen Durchsetzung ihrer sozialrechtlichen Ansprüche. Darüber hinaus stehen wir Ihnen mit unserem kompetenten Wissen bei der Abwehr von unberechtigten Forderungen der Sozialleistungsträger zur Seite. Für uns stehen Sie als Mensch an erster Stelle.
Unsere Tätigkeitsfelder sind:
- Arbeitslosengeld
- Krankheitskassenleistungen
- gesetzliche Rente
- Leistungen bei Arbeitsunfall oder Berufserkrankung
- Leistungen der gesetzlichen Pflegekassen
- Sozialhilfe
- Schwerbehindertenrecht
- Elterngeld, Erziehungsgeld, Kindergeld
- Sozialrecht für Kinder und Jugendliche
Durch die stetig wachsende Altersstruktur und den demografischen Wandel unserer Gesellschaft steigt der Beratungsbedarf in dem Bereich des Seniorenrechts stetig an.
Wir beraten Sie bei allen auftretenden Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Älterwerden. Dabei unterstützen wir Sie beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand sowie bei der Gestaltung von Patienten- und Betreuungsverfügungen. Darüber hinaus beraten wir Sie kompetent über die Möglichkeiten der Vorsorge im Alter, das Heimrecht und die Pflegefinanzierungsmöglichkeiten.
Unsere Tätigkeitsfelder sind:
- Rente
- Gesundheitsvorsorge
- Vermögensnachfolge
- Heimrecht
- soziale Versorgung
- Betreuungsrecht
- Vorsorgevollmacht
- Patienten- und Betreuungsverfügung
Konflikte im Rahmen von Mietverhältnissen treten häufig auf und führen nicht selten zu einer erheblichen Belastung der Betroffenen.
Wir stehen unseren Mandanten mit unserer Fachkompetenz und unserer langjährigen Berufserfahrung als kompetente Ansprechpartner für eine fundierte mietrechtliche Beratung ebenso zur Verfügung, wie für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.
Unsere Tätigkeitsfelder sind:
- Mieterhöhungen
- Mietminderung bei Mängeln der Mietsache
- Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche
- Beendigung, insbesondere Kündigung (außerordentliche Kündigung, ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfristen, Eigenbedarfskündigung, Einliegerwohnung) von Mietverhältnissen
- Räumungsklage nach erfolgter Kündigung
- Schönheitsreparaturen
- Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
- Kaution, Kautionssparbuch, Bankbürgschaft
- Betriebskostenabrechnung/ Nebenkostenabrechnung
- Prüfung und Gestaltung von Mietverträgen und einzelnen Klauseln in Wohnraummietverhältnissen und Gewerberaummietverhältnissen
- Vorkaufsrecht des Mieters
Beim Kauf und der Lieferung neuer und gebrauchter Sachen bestehen häufig Unsicherheiten über den Umfang der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und das richtige Vorgehen.
Wir stehen unseren Mandanten mit unserer Fachkompetenz und unserer langjährigen Berufserfahrung als kompetente Ansprechpartner für eine fundierte Beratung bei allen auftretenden Fragen im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Abwicklung und ggf. der Rückabwicklung von Kaufverträgen ebenso zur Verfügung, wie für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.
Unsere Tätigkeitsfelder sind:
- Kaufverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen (Prüfung und Gestaltung)
- Lieferung und Kaufpreiszahlung
- Mängel/ Fehler des Kaufgegenstandes
- Rechte des Käufers bei Mängeln und Fehlern des Kaufgegenstandes (Minderung, Beseitigung des Mangels oder Lieferung von Ersatzware, Rücktritt, Schadensersatz)
- Gewährleistung und Herstellergarantie
- Verbrauchsgüterkauf
- Autokauf
- Grundstückskauf
- Rechtliche Fragestellungen bei Bestellung über das Internet oder am Telefon
Werkverträge werden regelmäßig mit Handwerkern geschlossen so etwa bei Reparaturarbeiten an Gebäuden oder Gebäudeteilen wie Dächern oder Fenstern oder bei der Kfz-Reparatur. Weitere Beispiele für typische Werkverträge sind Bauverträge und Verträge mit Architekten.
Wir stehen unseren Mandanten mit unserer Fachkompetenz und unserer langjährigen Berufserfahrung als kompetente Ansprechpartner für eine fundierte Beratung bei allen auftretenden Fragen im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Abwicklung und ggf. der Rückabwicklung von Werkverträgen ebenso zur Verfügung, wie für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.
Unsere Tätigkeitsfelder sind:
- Werkverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen (Prüfung und Gestaltung)
- Herstellung und Zahlung der Vergütung
- Kostenvoranschlag
- Vorschuss und Abschlagszahlung
- Abnahme
- Handwerkerrechnung
- Zahlungsverzug
- Mängel und Fehler des Werks
- Rechte des Kunden bei Mängeln oder Fehlern (Minderung, Zurückbehaltung, Mängelbeseitigung, Neuherstellung, Rücktritt, Schadensersatz)
- Verjährung
Bei verkehrsrechtlichen Fragen helfen wir im zivil- und strafrechtlichen Bereich. Wir stehen Ihnen zur Verfügung bei Bußgeld- und Strafverfahren und betreuen die Regulierung von Unfallfolgen.
Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:
- KFZ- Schadensregulierung
- Schmerzensgeldforderungen/ -abwehr
- Bußgeldverfahren
- Strafverfahren
Unsere Kanzlei vertritt und berät Sie engagiert in Fragen des Reiserechts. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Regulierung von Schadensersatzansprüchen infolge mangelhaft erbrachter Reiseleistungen.
Wir beraten Sie gern in urheber-, werbe- und medienrechtlichen Fragestellungen.
